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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 10.08.2009)

I. Geltungsbereich

Das GS-Händlerportal - http://b2b.gottfried-schultz.de - ist ein Internetdienst der Gottfried Schultz GmbH & Co. KG. Die Gottfried Schultz GmbH & Co. KG wird durch die Gottfried Schultz Beteiligungsgesellschaft mbH vertreten, welche durch ihre Geschäftsführer Nicholas J. Dunning, Dirk Weddigen von Knapp, Jürgen Schönbrunn, Markus Ludewig und Dieter Paffendorf, Kaiserswerther Straße 115 in 40880 Ratingen, vertreten wird.

Die Nutzung dieses Internetdienstes ist ausschließlich gewerblichen Nutzern vorbehalten.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen der Gottfried Schultz GmbH & Co. KG (nachfolgend „GS“) und den von ihr für die Nutzung ihres Händlerportals frei geschalteten gewerblichen Nutzern (nachfolgend „Händler“).

Änderungen dieser ABG bleiben vorbehalten. Solche werden durch die Bereitstellung auf der Internetseite http://b2b.gottfried-schultz.de bekanntgegeben. Zusätzlich wird dem Händler die Änderung der AGB per Email mit dem Hinweis übersandt, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn der Händler diesen nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht.

II. Abgabe eines Kaufangebots/Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Händlers

Die auf dem Internetportal eingestellten Kaufgegenstände stellen ein freibleibendes Angebot der GS zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Händler dar.

Der Händler kann durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrzeug kaufen“ Kaufangebote auf Kaufgegenstände abgeben. Der Kaufgegenstand wird nach Anklicken der Schaltfläche im Bestand der GS als "Gekauft" vermerkt. Im Anschluss erhält der Händler eine Nachricht an seine hinterlegte E-Mail-Adresse. Im Anhang dieser E-Mail befindet sich eine verbindliche
Kaufanfrage im PDF-Format, welche der Händler, nach Überprüfung ihrer Richtigkeit, unterschrieben an die GS zurückfaxen muss. Erst der Eingang dieses Faxschreibens bei der GS gilt als Abgabe eines rechtsverbindlichen Kaufangebots durch den Händler.

Unter der Rubrik „Meine Fahrzeuge“ kann der Händler Kaufgegenstände, welche für ihn als „Gekauft“ vorgemerkt wurden, wieder löschen. Die GS behält sich vor, den "Gekauft"-Status für einen Kaufgegenstand von sich aus aufzuheben, wenn ihr nicht innerhalb von 24 Stunden nach Anklicken der Schaltfläche „Fahrzeug kaufen“ durch den Händler ein entsprechendes
Kaufangebot per Fax zugeht.

Der Kaufvertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn die GS das verbindliche Kaufangebot des näher bezeichneten Kaufgegenstandes gegenüber dem Händler bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die GS ist verpflichtet, den Händler unverzüglich zu unterrichten, wenn sie sein Angebot nicht annimmt.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Händlers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der GS.

III. Preisrutsche-Verfahren

Die von der GS im Preisrutsche-Verfahren angebotenen Kaufgegenstände unterliegen einem Preisverfall. Der Verkaufspreis dieser Kaufgegenstände wird täglich um 12:00 Uhr gesenkt. Die Mindestlaufzeit für Kaufgegenstände, welche in das Preisrutscheverfahren eingestellt wurden, beträgt 3 Tage ab dem Tag, an dem diese in das Verfahren aufgenommen wurden.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht es der GS frei, diese Kaufgegenstände aus dem Preisrutsche-Verfahren zu nehmen.

Die Abgabe eines Kaufangebots, der Vertragsabschluss sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten des Händlers richten sich nach Ziffer II.

IV. Zahlung

Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersenden der Rechnungen zur Zahlung fällig.

Gegen Ansprüche der GS kann der Händler nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Händlers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

Bei Zahlungsverzug des Händlers kann die GS vom Kaufvertrag zurücktreten.

V. Lieferung/Lieferverzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

Der Händler kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die GS auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die GS in Verzug.

Will der Händler darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der GS nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Absatz 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zu Lieferung setzen. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird der GS, während sie sich im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie ebenfalls nicht. Des Weiteren haftet sie nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die GS bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Händlers bestimmen sich dann nach Absatz 3, 4 und 5 dieses Abschnitts.

Höhere Gewalt oder bei der GS oder ihrer Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Absatz 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Händler vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

VI. Abnahme

Der Händler ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die GS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt die GS Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die GS einen höheren Schaden nachweist oder der Händler nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der GS aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der GS. Sofern die GS gegen den Händler weitere Forderungen aus ihrer laufenden Geschäftsbeziehung hat, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen bestehen.

Auf Verlangen des Händlers ist die GS zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Händler sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die etwaigen übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der GS zu.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Händler über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VIII. Sachmängelgewährleistung

Die von der GS angebotenen Kaufgegenstände werden ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche verkauft.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Fahrzeuge grundsätzlich nicht auf Unfallschäden, atypische Nutzung oder ihre Reimporteigenschaft hin überprüft wurden, sofern nicht schriftlich ein anders lautender Hinweis erteilt wird. Auch insoweit verbleibt es ausdrücklich bei dem Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

Dieser Abschnitt gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt der nachfolgende Abschnitt IX. Haftung.

IX. Haftung

Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird eine Haftung der GS ausgeschlossen. Ansprüche des Händlers gegen die GS wegen Verletzung ihrer Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) bleiben hiervon unberührt.

Ausgeschlossen ist ebenfalls die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der GS für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Unabhängig von einem Verschulden der GS bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt V. Lieferung/Lieferverzug abschließend geregelt.

X. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einem Händler - einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen - ist der ausschließliche Gerichtsstand Düsseldorf.

Bei Streitigkeiten zwischen der GS und dem Händler findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich deutsches Recht Anwendung.